Parkordnung
Herzlich willkommen im Park von Schloss Ahrensburg!
Das Schloss und der Park befinden sich im Besitz der privaten Stiftung Schloss Ahrensburg und stehen unter Denkmalschutz. Damit alle Gäste diesen Garten ungestört erleben und genießen können, bitten wir Sie freundlich um die Einhaltung folgender Regeln:
Die Öffnungszeiten des Parks richten sich nach denen des Museums: März-Oktober, außer montags und freitags alle Tage von 11-17 Uhr geöffnet, November bis Februar nur mittwochs, samstags und sonntags geöffnet von 11-17 Uhr. Danach wird der Park geschlossen. Das Betreten des Parks sowie die Benutzung von dessen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
Zum Schutz des Gartendenkmals und für ein friedliches Miteinander aller Besucher ist es NICHT gestattet:
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Mit Kraftfahrzeugen ohne gesonderte Erlaubnis auf die Insel zu fahren oder diese abzustellen
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Fahrrad zu fahren
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Abfälle jeglicher Art wegzuwerfen oder zurückzulassen
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Feuer zu entzünden oder zu grillen
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Auf Bäume oder Skulpturen zu klettern
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Musik abzuspielen oder zu musizieren
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Gewerbliche Tätigkeiten wie Handel, Verteil- und Werbeaktionen durchzuführen
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Die Wasserflächen bei Eis zu betreten
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Der Einsatz von Drohnen ist nicht gestattet
- Gewerbliche Parkführungen, die nicht durch die Stiftung organisiert sind sowie Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen zu gewerblichen Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Stiftung. Wir bitten Sie, Hunde an der kurzen Leine zu führen und Hundekot unverzüglich zu beseitigen. Bei Nichtbefolgung oder Verstößen gegen diese Parkordnung kann Parkverweis erteilt werden. Eine Anzeige behalten wir uns vor. Zu Sicherungs- und Beweiszwecken können Besucher fotografiert oder gefilmt werden.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt.
Der Vorstand, November 2014
Stiftung Schloss Ahrensburg